Der Bundesfinanzhof ist der oberste Gerichtshof für die Finanzgerichtsbarkeit mit Sitz in München. Die dortigen Senate entscheiden in der Besetzung mit fünf Berufsrichtern. Der Bundesfinanzhof entscheidet über
- zugelassene Revisionen
- Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch die Finanzgerichte
- Beschwerden gegen Beschlüsse des Finanzgerichts, die durch das Gesetz ausdrücklich zugelassen sind
- Entscheidungen über eingelegte Anhörungsrügen (§ 133 a FGO) und
- über formlose Gegenvorstellungen.
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