Steuerfahndung

Die Steuerfahndungsstellen sind Dienststellen der Landesfinanzbehörden. Steuerfahndung und Zollfahndung haben vier Aufgaben:

  1. Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten bei konkretem Tatverdacht
  2. Ermittlung der Besteuerungsgrundlage in den oben genannten Fällen
  3. Aufdecken und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (Vorfeldermittlungen)
  4. Durchführung von Außenprüfungen auf Ersuchen von Finanzbehörden.

Die Beamten der Steuerfahndung haben dabei im Steuerstrafverfahren im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO). Bei Auftreten der Steuerfahndung oder der Zollfahndung vor Ort ist aufgrund der rechtlichen Doppelstellung dieser Dienststellen zunächst einmal zu klären, ob die Steuerfahndung/Zollfahndung gerade konkret im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen oder nur im Bereich der Ermittlung steuerlicher Sachverhalte (Vorfeldermittlung) tätig wird.

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