Nach § 3 Abgabenordnung 1977 sind Steuern Geldleistungen, die
- nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen,
- von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde),
- zur Erzielung von Einnahmen
- allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an dem das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Zölle gehören ebenfalls zu den Steuern.
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