Der Begriff Wirtschaftskriminalität umfasst die zahlreichen Tatbestände des Wirtschaftsstrafrechts. Diese befinden sich im Strafgesetzbuch und dem Nebenstrafrecht. Sie werden durch Verantwortliche von Wirtschaftsunternehmen oder zum Nachteil von Unternehmen begangen. Typische Tatbestände sind (beispielhaft) Insolvenzstraftaten, Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Wucher, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Kapitalanlagebetrug, Produktpiraterie, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Vorteilsgewährung, Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen etc.
Der Bereich der Wirtschaftskriminalität macht zwar in Fallzahlen nur einen geringen Teil der statistisch erfassten Kriminalität aus. Der durch Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden ist demgegenüber jedoch durch das große Dunkelfeld sehr hoch.
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