Steuerstrafrecht:
Auch Luxemburg beugt sich dem Druck seiner EU-Partner. Ministerpräsident Juncker erklärte am 10. April 2013 im Parlament, dass Luxemburg dem internationalen Trend folgen und ab 01. Januar 2015 den automatischen Steuerinformationsaustausch aufnehmen werde. Die Informationen sollen sowohl gegenüber der EU selbst wie auch den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgen. Ausgenommen seien nur ausländische Firmen, die in Luxemburg einen Sitz bzw. Betriebsstätte unterhalten. Damit steht das Ende des Bankgeheimnisses in Luxemburg faktisch fest.
Österreich wäre dann der letzte Mitgliedsstaat, der am Zinsinformationsaustausch nur in anonymisierter Form teilnimmt und Steuern pauschal abführt. Aber auch Österreich hat bereits angekündigt, mit den anderen Mitgliedsstaaten über einen automatisierten Austausch von Bankdaten verhandeln zu wollen.
Quelle: www.manager-magazin.de 10.04.2013
von Rechtsanwalt Jens H. Adler
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